Zentralfeuerpistole

  • Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Lauflänge, Höchstgewicht und Abzugswiderstand wie Sportpistole Kleinkaliber.
  • Munition: Handelsübliche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65 mm (.30 – .38); keine Magnumpatronen.
  • Scheiben, Entfernung, Anschlag, Programm: Wie im Wettbewerb Sportpistole Kleinkaliber (Regel 2.45 SpO).