Waffe: Alle Pistolen und Revolver des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb). Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden. Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete
Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerungen haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1-9 = je 25 mm.